die Bewertungen zurück ziehen zu lassen, die Bewertung wird dann zwar nicht mehr als negativer Punkt angezeigt aber die Bemerkung "Bewertung wurde zurückgezogen" bleibt auf jeden Fall stehen.
Wenn du die Ware korrekt beschrieben hast und kannst es beweisen, das sie korrekt beschrieben war, kannst du vom Käufer verlangen, das er die neg. Bewertung zurückzieht. Andernfalls würd ich mit Anwalt drohen, kommt meistens an!!!![]()
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Allerdings solltest du die Ware nicht korrekt beschrieben haben, so bist du auch als Privatverkäufer (als gewerblicher ja generell) dazu verpflichtet, die Ware zurückzunehmen.
Ich würde erst mal abwarten ob er dir wirklich eine negative Bewertung "reinknallt"
Nun gut das leidige Thema bei Ebay. Hast du eine negative bekommen, gibst ihm eine negative zurück und so läuft´s ja leider mittlerweile.......................
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