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Sportbild Leser/in
Also soweit ich weiß, können die einfach den Beitrag erhöhen. Nur ist es so, dass wenn du nicht damit einverstanden bist, dann kannst du den Vertrag auflösen. Zumindest war es bei dir so.
Aber da du einen Zeitvertrag hast, läuft dein Vertrag erst mal aus und dann müßtest du mehr bezahlen.
Bin mir aber nicht 100% sicher.
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Hi,
soweit ich informiert bin, geht aus §309,9 BGB hervor, dass Kündigungsfristen im Zusammenhang mit Dauerschuldverhältnissen (auch Dienstleistungen) von länger als 3 Monaten unzulässig sind.
gruß
marauder
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