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Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Sportstudent/in Avatar von tobi2004
    Registriert seit
    25.11.2004
    Beiträge
    1.898
    Sehr geehter Herr .......
    das Ermittlungsverfahren gegen Sie habe ich mit Verfügung vom .....
    gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozeßordnung eingestellt.

    ist doch gut so oder nich??

  2. #2
    Sportbild Leser/in
    Registriert seit
    25.07.2006
    Beiträge
    87
    http://bundesrecht.juris.de/stpo/__170.html

    das verfahren is eingestellt worden was regst du dich auf ...

  3. #3
    60-kg-Experte/in Avatar von DJ DON MIGUEL
    Registriert seit
    22.09.2003
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    228
    Zitat Zitat von Incesticide
    http://bundesrecht.juris.de/stpo/__170.html

    das verfahren is eingestellt worden was regst du dich auf ...
    Hier steht es ja §170 Abs.2 :

    (2) 1Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. 2Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.

    Ich rege mich deshalb auf weil ich vorher nicht in Kenntnis gesetzt wurde:

    Ich wurde nie vernommen oder es lag auch keine Anzeige oder Haftbefehl vor !!

    Ich habe vorher nie einen Brief bekommen , daß ich beschuldigt werde oder ein verdacht vorliegt !!!
    Ich bin mir auch keiner schuld bewusst und daher bitte ich um Aufklärung wie das ganz zustande kam. Darum geht es mir !!!

  4. #4
    75-kg-Experte/in
    Registriert seit
    06.11.2005
    Beiträge
    338
    Ist normal.

    Die haben ermittelt (ggf. wurde einer der Shops wo du bestellt hast mit AAS in Verbindung gebracht) und dann werden erstmal die Adressen der Kunden überprüft.

    Das schreiben hätten sie dir eigentlich nicht schicken müssen, wärst du beschuldigter wäre statt dessen eine Vorladung der Polizei oder Staatsanwaltschaft gekommen.

    So bist du fein raus, alles super gelaufen ohne Hausdurchsuchung.

  5. #5
    60-kg-Experte/in Avatar von DJ DON MIGUEL
    Registriert seit
    22.09.2003
    Beiträge
    228
    Zitat Zitat von xXX666XXxx
    Ist normal.

    Die haben ermittelt (ggf. wurde einer der Shops wo du bestellt hast mit AAS in Verbindung gebracht) und dann werden erstmal die Adressen der Kunden überprüft.

    Das schreiben hätten sie dir eigentlich nicht schicken müssen, wärst du beschuldigter wäre statt dessen eine Vorladung der Polizei oder Staatsanwaltschaft gekommen.

    So bist du fein raus, alles super gelaufen ohne Hausdurchsuchung.
    OK, daß hört sich doch mal vernünftig an und das kann ich auch nachvollziehen.

    Danke.

  6. #6
    Eisenbeißer/in Avatar von Joe_sitk
    Registriert seit
    02.07.2005
    Beiträge
    614
    Ist doch auch irgendwie logisch. Sie ermitteln halt erstmal, weil sie deine Adresse in Zusammenhang mit anderen Ermittlungen gefunden haben. Auch wenn sich schnell rausstellt, dass da weiter nichts an der Sache dran ist, müssen sie dich ja in Kenntnis setzen, dass das Verfahren eingestellt wurde. Und vorher kann man dich ja auch aus ermittlungstaktischen Gründen nicht informieren.

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