Möglichkeit 1:

Die Mutter soll zum Amtsgericht gehen und sich einen Beratungsschein holen. Damit kann sie (fast) kostenlos einen Anwalt aufsuchen, der soll sofort ein Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz einleiten, damit ihr die Wohnug zugewiesen wird und der Typ die Wohnung nicht mehr betreten darf. Im Weg des vorläufigen Rechtsschutzes ist das eine Sache von einer Woche.

Möglichkeit 2:

Die Mutter geht mit ihren Kindern ins Frauenhaus und trennt sich vom Mann, zieht am besten weit weg.

Ich persönlich würde die Möglichkeit 2 als besser ansehen, denn selbst wenn der Mann die Wohnung eigentlich nicht mehr betreten darf, ist fraglich, ob es nicht zumindest Rabbatz gibt, wenn er mal wieder betrunken ist und sich nicht daran hält, oder Frau/Kinder in der Nähe der Wohnung abfängt, denn immerhin weiß er ja, wo sie wohnen. Zwar hilft in solchen Fällen dann die Polizei, aber die Traumatisierung der Frau/Kinder wird dadurch natürlich noch verstärkt.

Gruß Dieter