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Discopumper/in
Klage von Les Mills "geht das so einfach?"
Hallo,
haben da mal eine bescheidene frage...
wir haben sein ein paar wochen eine Grouptraineren die Kurse gibt.
darunter ein Kurs den wir "Pump It" nenen.
Jetzt hat die neue Trainerin ein Anruf bekommen von einem "Les Mills" vertreter und sagt das wir mit einer strafe von 1333 € rechnen dürfen wenn wir nicht binne 5 Tagen uns eine lizens von les mills kaufen und jeden monat 200 euro abdrücken.
Die Trainerin behauptet sie kennt den gebietsvertreter von les mills und er würde ihr öfters ärger machen. ???
Was haltet Ihr davon? habt ihr da änliches gehabt? Ist das wort "Pump It" von les mills geschützt?
Danke im voraus für schnelle antworten.
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War das nicht "Pump It Up!" mit einem Ausrufezeichen dahinter, also zwei allgemeine englische Wörter kann man denke ich genauso wenig schützen, wie Amen. Ich kann ja auch nicht "Bodybuilding Szene" schützen, sondern nur BBSzene
Mfg, Ben.
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Discopumper/in
Wir haben es schlicht und einfach "Pump It" genannt. Haben auch keine bilder oder etc. von les mills genommen nicht mal den textbeschreibung von "Body Pump"
Also wenn man den Kurs "Body Pump" nennt dann darf mann blechen, bestätigen viele. Also müssen sie ja den namen ---------------------" Body Pump"------------------
geschützt haben...
Kennt jemand ne seite wo man sich schlau lesen kann diesbezüglich?
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Discopumper/in
Zitat von Tompau
Jetzt hat die neue Trainerin ein Anruf bekommen von einem "Les Mills" vertreter und sagt das wir mit einer strafe von 1333 € rechnen dürfen wenn wir nicht binne 5 Tagen uns eine lizens von les mills kaufen und jeden monat 200 euro abdrücken.
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ein traum, dass sie bestimmen wie hochdie strafe ist. da würde ichs auf ne strafe ankommen lassen. ihr seid bestimmt rechtschutzversichert. undwenn ihr verliert sind das ja geradmal 5 monate in dem es sich lohnt den namen zu tragen
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Eisenbeißer/in
nicht einknicken
diese ganze markennamen geschütze darf nicht weiter um sich greifen.
mit "pump it" seit ihr doch ausreichend weg von "bodypump"
bilder und beschreibungen von denen dürft ihr natürlich nicht verwenden
ansonsten eher cool bleiben, gerade wenn drohungen hoch ausfallen, steht wenig dahinter.
in welcher gegend passierte das? ist wohl mal wieder ein ganz ein schlauer am rumbrüllen.
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nun ja, falls pumpit! eine geschützte Marke ist, kann es ärger geben.
Nur muss das ein deutscher Gericht entscheiden. markenrecht ist sehr teuer, da hohe Streiwerte angesetzt werden, ab 50000 euro.
Die sollen euch zeigen, dass die daran die rechte haben!
Einfach mal anrufen und die Sache klären
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75-kg-Experte/in
Zitat von real_alex
nun ja, falls pumpit! eine geschützte Marke ist, kann es ärger geben.
Hier mal selbst zum nachschauen: https://dpinfo.dpma.de/protect/mar.html
M.
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Discopumper/in
Da finde ich nur ein pumpen hersteller. lachhhh
na mal schaun was noch von denen kommt.
DAS DIE IN DEN TIEFTEN SAUERAND KOMMEN IST SCHON DER HAMMER:
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Dann hat Lesmills wohl ein Problem!
Evtl. ist diese drohkulisse auch gewollt um die Leute einzuschüchtern, dann sollte man aber den Sau-Laden an den Pranger stellen.
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Eisenbeißer/in
Verlang doch die Forderungen auch schriftlich. Wenn sie das ablehnen, dann sicher nur weil sie keine Beweise zur Erpressung/Nötigung liefern wollen.
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