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Men`s Health Abonnent
 Zitat von vivalafiesta
also unten (auf der DIN A4 Seite) haben der Trainer, sowie ich unterschrieben. daneben steht als Datum der 1.8.2005.
mitten im Text jedoch steht:
Buchungen ab: 10.10.2005
Der hat mir das so erklärt das ich die ersten Wochen / Monate geschenckt bekomme.
wann gebucht wird ist nicht relevant
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 Zitat von schweinenacken
wann gebucht wird ist nicht relevant
Scheinbar leider doch, denn heute kam diese Email:
Sehr geehrter Herr Coenen,
Bezug nehmend auf Ihre Email vom gestrigen Tage, bedauern wir Ihnen
mitteilen zu müssen, dass die Laufzeit des Vertrages erst mit Buchungsdatum
beginnt.
In Ihrem Fall wurden ab dem 10.10.2005 Beitragsabbuchungen getätigt, womit
das Enddatum 07.10.07 korrekt ist. Zu Ihrer Information möchten wir Ihnen
mitteilen, dass genau diese Angelegenheit bereits mehrfach vor den
Amtsgerichten der Umgebung verhandelt worden ist. Es wurde in diesen Fällen
stets bestätigt, dass die Laufzeit nicht ab Abschlussdatum sondern ab
Buchungsbeginn läuft.
Die Zeit von August bis Oktober haben wir Ihnen tatsächlich geschenkt, was
bedeutet, dass keine Beitragsabbuchungen getätigt wurden.
Die letzte Beitragsabbuchung des 14-tätigen Beitrages werden wir am 24.09.2007 vornehmen.
Wir hoffen Ihnen hiermit gedient zu haben und bedauern Ihnen keinen
positiven Bescheid geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Selection Fitness Verwaltung
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 Zitat von vivalafiesta
Bezug nehmend auf Ihre Email vom gestrigen Tage, bedauern wir Ihnen
mitteilen zu müssen, dass die Laufzeit des Vertrages erst mit Buchungsdatum
beginnt.
DAS muss im Vertrag stehen, ansonsten begeben sich die Jungs hier auf ziemlich dünnes Eis.
Wenn das allerdings so drin steht, dann haste Pech gehabt.
Es ist also eminent wichtig, dass Du genau guckst, was als "Vertragsbeginn" definiert worden ist.
Ansonsten halte ich das für ne ziemlich unverschämte, wenn auch coole Idee.... Die ersten Monate einer Laufzeit kündigen eh die wengsten und die 3 Monate "geschenkt" holen sie sich am Ende wieder....
und nochwas .... "am amtsgericht verhandet" wird viel... 1. kommts auf die Urteile an, die Begründungen, eventuell könnte man arglistige Täuschung ins Spiel bringen, dann kanns ganz anders ausgehen.... 2. gibts nicht wenige Amtsgerichtsentscheidungen, die später keinen Bestand mehr haben....
Wie auch immer, ich halte die 3 Monate "geschenkt" für einen fiesen trick, üble Abzocke oder sogar arglistige Täuschung (über die wahre Vertragslaufzeit)
Wenn ich ne Rechtsschutz hätte, würde ich die das durchfechten lassen... und zwar unter allen Gesichtspunkten.
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Men`s Health Abonnent
falls der amtsgericht-spruch nur ein einschüchterungsversuch war, kann auch das nachfragen nach den aktenzeichen hilfreich sein.
es wundert mich ein wenig, daß von den amtsgerichten der umgebung und nicht von amtsgericht xy die rede ist.
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Zu Ihrer Information möchten wir Ihnen
mitteilen, dass genau diese Angelegenheit bereits mehrfach vor den
Amtsgerichten der Umgebung verhandelt worden ist. Es wurde in diesen Fällen
stets bestätigt, dass die Laufzeit nicht ab Abschlussdatum sondern ab
Buchungsbeginn läuft.
Allein aus der schwammigen Formulierung kann man entnehmen,
dass es ein solches Urteil nie gegeben hat...
Aber solange du keinen genauen Scan zur Verfügung stellst (Namen etc unkenntlich machen!!!)
wird dir hier niemand wirklich helfen können
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Eisenbeißer/in
Die Anhaltspunkte von Grizabella 3 Postings weiter oben sind logisch aufgeführt.
Du hast jedenfalls mehrere Gründe auf Deinem Standpunkt zu beharren,
letztlich ist Dir die Zeit der freien Mitgliedschaft als Kulanz geschenkt worden und zwar mit dem eindeutigen Werbezweck Dich als Mitglied gewinnen zu können.
Insofern ist das jetzige Bestehenwollen auf schwammigen Formulierungen im Vertrag und auf der für Dich längeren Dauer vertraglich sittenwidrig nach § 138 BGB, denn Du konntest davon ausgehen, das die angebotene Kulanzzeit auch wirklich eine solche ist, nämlich ein Werbegeschenk und laut Vertragsbeginn also inklusive.
Hier ist der Gesetzestext dazu, auf den Du Dich berufen solltest:
"§ 138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher
(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen."
(Zitat aus dem BGB)
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"Je weniger man mit der Außenwelt zu tun hat desto freier verfügt man über sich selbst." Youhandeau
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Hi,
schonmal vorweg vielen Dank euch allen für die Antworten.
Ich habe eben noch eine Email an die Vewaltung verfasst und gebeten das Sie mir das Aktenzeichen und das zuständige Amtsgericht mitteilen. Ausserdem habe ich gebeten das die mir einen konkreten Ansprechpartner geben, denn immer nur mit "Verwaltung ..." zu unterschreiben finde ich unpassend (obwohl es ja üblich ist).
Eine Bekannte von mir meinte allersings das die Recht haben könnten,denn es handelt sich bei dem Vertrag um ein 24 monats ABO....sie sagt das in dem Wort ABO das Wort Abbuchung drin stekcen würde und das es dadurch u.U. rechtsmäßig sein kann. Allerdings findet Sie diese Vergehensweise unfair den Kunden gegenüber. Schliesslich kennt sich nicht jeder so gut aus.
Was meint ihr dazu?
mfg michael
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