GABA ist kein Nahrungsergänzungsmittel im Sinne des LmBG !
Glaub mir ich habe dafür schon mein Lehrgeld bezahlen müssen.
Kann dir gerne mal das Statement des Landesuntersuchungsamtes in Mainz posten, wenn Interesse besteht.

Wenn es andere Online-Shops verkaufen heisst es ja nicht unbedingt das es erlaubt ist, wo kein Kläger ist ist auch kein Richter, oder?
Ich habe halt immer das Glück das bei mir immer Kläger da sind...