Nach Deiner Formulierung im Erstposting war eigentlich nur drauf zu warten, wann sich der erste Studiobetreiber meldet, um Dich "rund zu formen".
Tatsache ist, wenn Du umgezogen bist, wirst Du Dich auch ummelden, einen Mietvertrag wird es ebenso geben und einen Studiennachweis kannst Du ebenso erbringen.
Das heisst Du kannst in der Tat nachweisen, das Du triftige Gründe hast für eine Kündigung bzw. in diesem Falle ausserordentliche Kündigung.
Formuliere also eine ausserordentliche Kündigung.
Mach das schriftlich per Einschreiben.
Die ausserordentliche Kündigung ist aufgrund Deiner Nachweisfähigkeit rechtsgültig.
Ich finde dieses Festnageln von Studiobetreibern auch immer sehr bedenklich, da es einen eben nicht animiert jemals wieder einen festeren Vertrag einzugehen.
Glücklicherweise gibt es Studiobetreiber, die fair, kulant handeln und menschlich und denen empfhielt man dann gerne auch neue Kundschaft!
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