Die Anhaltspunkte von Grizabella 3 Postings weiter oben sind logisch aufgeführt.
Du hast jedenfalls mehrere Gründe auf Deinem Standpunkt zu beharren,
letztlich ist Dir die Zeit der freien Mitgliedschaft als Kulanz geschenkt worden und zwar mit dem eindeutigen Werbezweck Dich als Mitglied gewinnen zu können.

Insofern ist das jetzige Bestehenwollen auf schwammigen Formulierungen im Vertrag und auf der für Dich längeren Dauer vertraglich sittenwidrig nach § 138 BGB, denn Du konntest davon ausgehen, das die angebotene Kulanzzeit auch wirklich eine solche ist, nämlich ein Werbegeschenk und laut Vertragsbeginn also inklusive.




Hier ist der Gesetzestext dazu, auf den Du Dich berufen solltest:

"§ 138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher

(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen."
(Zitat aus dem BGB)