Kündige einfach schriftlich außerordentlich und warte auf eine Reaktion deines Besitzers. Falls du eine Einzugsermächtigung erteilt hast, widerrufe sie bei der Bank und beim Besitzer. dann warte einfach ab.

Rechtssprechung, die dein Sonderkündigungsrecht verneint, ist mir nicht bekannt. Lass dir doch einfach von deinem Besitzer das Gericht und das Aktenzeichen nennen. Ich denke, er wird Probleme bekommen, dir diese zu nennen, vermutlich handelt es sich nur um eine Schutzbehauptung. Ich würde es auf jeden Fall auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, aber ich denke nicht, dass dein Besitzer so weit gehen wird. Er hat halt einfach mal versucht, noch ein wenig länger Geld von dir zu kassieren.

Gruß Dieter