Zitat Zitat von Sternchen
Bei fruchtlosem Fristablauf mach nen Mahnbescheid.
Dann hast Du zumindest einen Titel.
Wenn sie dagegen Widerspruch einlegt, dann geht das ganze eh vor Gericht.
das ist doch das gute die wenigsten wissen, dass sie bei widerspruch sofort in der 1. instanz sind.

und da klärt es sich von ganz allein...