Ergebnis 1 bis 10 von 55

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Sportbild Leser/in
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    Zitat Zitat von Kraftfanadi
    Gehen wir davon aus ein Typ pöbelt dich an,also man ist kurz davor sich zu prügeln.
    Definiere kurz davor.
    Wie äußert sich das?
    Worte? Gesten? Bewegungen?

    Beachte das Notwehrgesetz und frage dann nochmal.


    So, wie du es beschreibst, machst du dich strafbar.
    Ist einfach so.


    Unabhängig davon, warum sollte ich gegen einen hängenden Arm treten?
    Warum sollte ich überhaupt treten? Wozu den sicheren Stand aufgeben und sich angreifbarer machen, als man ohnehin schon ist?
    Schlagen. Auf Kehlkopf, wenn man den Durchblick hat, in einer solchen Streßsituation zielen zu können.
    Ansonsten einfach schlagen, egal wohin. Und dann weg.

  2. #2
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    Zitat Zitat von Kai68
    Beachte das Notwehrgesetz und frage dann nochmal.
    Na was steht denn § 32 StGB?

  3. #3
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    gegens gestreckte knie treten, auf den kehlkopf hauen...wie krank. wunder dich bitte nicht wenn das vor gericht nicht als notwehr sondern körperverletzung bzw. schwere körperverletzung durchgeht.

    vor allem wenn der andere typ nur pöbelt und du greifst den plötzlich an wie so en berserker, klingt sehr nach notwehr

  4. #4
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    Zitat Zitat von simmmmm
    vor allem wenn der andere typ nur pöbelt und du greifst den plötzlich an wie so en berserker, klingt sehr nach notwehr
    Was versteht ihr unter pöbeln?

  5. #5
    Sportbild Leser/in
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    Zitat Zitat von Clown Ferdinand
    Na was steht denn § 32 StGB?

    Zugegeben; schlechte Wortwahl meinerseits.

    Mir ging es um den § 34 StGB.
    Und wem ich gegen einen hängenden Arm trete, diesen womöglich dauerhaft beschädige............
    Ich denke, weitere Ausführungen sind da nicht notwendig.

    Sicherlich sieht es ganz anders aus, wenn ein Arm bereits zum Schlag erhoben wurde, denn: §33 StGB; darf ich die Gefahr abwehren, sobald ich sie erkenne.




    Es ist ja nicht so, das ich das nicht für meine Prüfungen benötige.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Kai68
    Mir ging es um den § 34 StGB.
    .......
    Ich denke, weitere Ausführungen sind da nicht notwendig.
    Notstand? Oh mein Gott

    Zitat Zitat von Kai68
    Sicherlich sieht es ganz anders aus, wenn ein Arm bereits zum Schlag erhoben wurde, denn: §33 StGB; darf ich die Gefahr abwehren, sobald ich sie erkenne.
    Der Paragraph hat null mit dem zu tun was du geschrieben hast!
    Lass es bitte einfach sein...danke!

    Zitat Zitat von Kai68
    Es ist ja nicht so, das ich das nicht für meine Prüfungen benötige.
    Ja...man merkts
    Alter...wie ich das hasse wenn welche klugscheißen wollen und null Plan von dem haben was sie labern.

  7. #7
    Sportbild Leser/in
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    Zitat Zitat von Clown Ferdinand
    Alter...wie ich das hasse wenn welche klugscheißen wollen und null Plan von dem haben was sie labern.
    Mecker hier nicht rum.
    Wenn du der Meinung bist, das ich keine Ahnung habe, dann erleuchte mich und erklär es mir richtig.
    Beschimpfen kann ich mich selber.

    Also. Mach mich schlau.

  8. #8
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    Zitat Zitat von Kai68
    Wenn du der Meinung bist, das ich keine Ahnung habe,
    Das du keine Ahnung hast, ist ja wohl offentsichtlich.

    Zitat Zitat von Kai68
    dann erleuchte mich und erklär es mir richtig.
    Erleuchte dich selber, nimm dir ein StGB (gibt´s auch als PDF zum kostenlosen Download) und lies dir §§ 32, 33, 34, 35 durch. Dann müsstest du eigentlich selber merken was für einen Unsinn du hier von dir gibst.

    Zitat Zitat von Kai68
    Es ist ja nicht so, das ich das nicht für meine Prüfungen benötige.
    Was soll das für ´ne Prüfung sein?
    Welcher fast 40 jährige Lagerverwalter brauch das?

  9. #9
    Gesperrt
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    Ähmm Männers,ich glaube nicht das man sich hier ständig irgendwelche § grundsätzlich vor Augen halten soll,wann man darf und wann man sich Strafbar macht.Notwehrgesetz usw.Die wenigsten werden einen klaren Kopf behalten.
    Mann muss sich doch immer klar sein,wenn man in Stress situation/Ärger mit einem oder mehreren tritt, das man gut einschätzen kann was kurz davor ist.
    Sowieso muss man immer damit rechnen das der Gegner gerade wenn er sich überhaupt breit erklärt sich mit mir zu schlagen nicht fair ist.
    Wieviel Leute gibt es denn die Grundsätzlich eine Waffe mitnehmen,in die Disco,Hallo!
    Ich denke wenn man erstmal im Krankenhaus liegt,dann wäre man froh gewesen wenn man sich nicht zurück gehalten hätte.
    Nach mir die Sinflut...

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