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Sportstudent/in
Es gibt in Deutschland seit 1992 keine Vormundschaft für Volljährige mehr. Es gibt nur noch die rechtliche Betreuung. Und dies kann nur durch ein Gericht auf Antrag verfügt werden.
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Sportstudent/in
 Zitat von macmeier
Es gibt in Deutschland seit 1992 keine Vormundschaft für Volljährige mehr. Es gibt nur noch die rechtliche Betreuung. Und dies kann nur durch ein Gericht auf Antrag verfügt werden.
hat sich erledigt
Lt. Auskunft Bezirkshauptmannschaft Bregenz, "ohne das Einverstaendis aller Kinder, kann keines dieser Kinder das Kommando uebernehmen"
Danke euch!
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Sportstudent/in
 Zitat von boete
hat sich erledigt
Lt. Auskunft Bezirkshauptmannschaft Bregenz...
Vielleicht solltest du nächstes Mal schreiben, dass du eine solche Auskunft für Österreich brauchst !
Naja, Hauptsache, es hat sich geklärt !
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Eisenbeißer/in
 Zitat von boete
Salue Zaehne
Da hier nur Top Verdiener, Manager, Rechtsanwaelte usw. daheim sind, eine kleine Frage.
1 Vater hat 5 Kinder. Vater ist +80, kann zwar sein Wasser nicht mehr halten ist aber sonst Gesundheitlich i.o., Kinder alle ueber 40 Jahre alt.
1 Kind davon hat die Bankvollmacht, das wurde fuer gueltig erklaert.
Nun behauptet aber diese eine Kind auch der Vormund zu sein, kein anderes der 4 Kinder hat aber je etwas unterschrieben noch irgend ein schreiben von einem Amt erhalten.
Finde leider den Artikel im Netz nicht.
Wenn der Vater geistig fit ist und nicht entmündigt wurde hat er auch keinen Vormund.
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