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Thema: Mahnstufen

  1. #11
    Eisenbeißer/in Avatar von Dream
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    Ich fackel da überhaupt nicht mehr rum. Jeder bekommt seine Chance zur Zahlung. Zahlt er/sie nicht, gebe ich alle Beiträge bis Laufzeitende ans Inkasso.
    Er/sie darf dann seine Beiträge an die überweisen + den Inkassobonus.

    Zahlt er/sie bei denen auch nicht, gibts den gerichtlichen Mahnbescheid, dann die Zwangsvollstreckung. Mit dem Eintrag kann er/sie sich nicht mal mehr ein T-Shirt bei Neckermann bestellen. Handyvertrag, Autofinanzierung, Kontoeröffnung mit EC-Karte.... alles in Zukunft gestorben.

    Dann kommt oft noch durchs Inkasso heraus, dass der Schuldner bereits vor Anmeldung im Fitnessclub die Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.
    Damit handelt es sich dann um vorsetzlichen Betrug. - Also Strafanzeige!
    Dann wirds richtig lustig für denjenigen.

    Kein Erbarmen mit solchen Leuten. Die machen das nämlich nicht nur im Fitnessclub so. Ich reiß jedem Schuldner so weit den A.... auf, wie es nur geht - zum Abgewöhnen.

  2. #12
    Sportstudent/in Avatar von thedarkness82
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    Zitat Zitat von Dream
    Ich fackel da überhaupt nicht mehr rum. Jeder bekommt seine Chance zur Zahlung. Zahlt er/sie nicht, gebe ich alle Beiträge bis Laufzeitende ans Inkasso.
    Er/sie darf dann seine Beiträge an die überweisen + den Inkassobonus.

    Zahlt er/sie bei denen auch nicht, gibts den gerichtlichen Mahnbescheid, dann die Zwangsvollstreckung. Mit dem Eintrag kann er/sie sich nicht mal mehr ein T-Shirt bei Neckermann bestellen. Handyvertrag, Autofinanzierung, Kontoeröffnung mit EC-Karte.... alles in Zukunft gestorben.

    Dann kommt oft noch durchs Inkasso heraus, dass der Schuldner bereits vor Anmeldung im Fitnessclub die Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.
    Damit handelt es sich dann um vorsetzlichen Betrug. - Also Strafanzeige!
    Dann wirds richtig lustig für denjenigen.

    Kein Erbarmen mit solchen Leuten. Die machen das nämlich nicht nur im Fitnessclub so. Ich reiß jedem Schuldner so weit den A.... auf, wie es nur geht - zum Abgewöhnen.
    Aber das Einklagen bis zum Ende der Laufzeit ist ja nicht rechtskräftig soweit ich weiss, oder??
    Deshalb auch die Frage ob ihr da bis zum ende wartet..

  3. #13
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    Zitat Zitat von Dream
    Ich fackel da überhaupt nicht mehr rum. Jeder bekommt seine Chance zur Zahlung. Zahlt er/sie nicht, gebe ich alle Beiträge bis Laufzeitende ans Inkasso.
    Er/sie darf dann seine Beiträge an die überweisen + den Inkassobonus.

    Zahlt er/sie bei denen auch nicht, gibts den gerichtlichen Mahnbescheid, dann die Zwangsvollstreckung. Mit dem Eintrag kann er/sie sich nicht mal mehr ein T-Shirt bei Neckermann bestellen. Handyvertrag, Autofinanzierung, Kontoeröffnung mit EC-Karte.... alles in Zukunft gestorben.

    Dann kommt oft noch durchs Inkasso heraus, dass der Schuldner bereits vor Anmeldung im Fitnessclub die Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.
    Damit handelt es sich dann um vorsetzlichen Betrug. - Also Strafanzeige!
    Dann wirds richtig lustig für denjenigen.

    Kein Erbarmen mit solchen Leuten. Die machen das nämlich nicht nur im Fitnessclub so. Ich reiß jedem Schuldner so weit den A.... auf, wie es nur geht - zum Abgewöhnen.
    ein ganz toller typ bist du.

  4. #14
    Gesperrt
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    Mal im Ernst. Das einklagen der Beiträge für die Restlaufzeit ist nicht zulässig ABER bis es zu einer Verhandlung kommt ist das Ende der Restlaufzeit meistens schon erreicht. Deshalb bleibt es gleich ob Du nur die 2-3 Monate einforderst und vor Gericht den Rest noch dazu rechnest oder ob Du gleich den vollen Betrag ansetzt.

    Übrigens nur durch die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung bist Du nicht Geschäftsunfähig bzw. wird Dir diese abgesprochen. Du kannst sehr wohl Verträge abschließen, ob sich der Gegenüber darauf einlässt ist seine Sache. Deshalb kein Betrug und schon gar nicht vorsätzlich.

  5. #15
    Eisenbeißer/in Avatar von Dream
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    Du Bist nicht Geschäftsunfähig. Aber du kannst nach der Eidesstattlichen doch keine Verträge abschließen, bei denen Du Dich zu regelmäßigen Zahlungen verpflichtest. Du hast schließlich die Hand gehoben, weil Du angeblich vollkommen zahlungsunfähig bist. Wenn Du Dich jetzt im Fitnessclub anmeldest und regelmäßig Beitrag zahlst, dann hast Du bei der Eidesstattlichen betrogen, denn Du kannst ja schließlich den Fitnessclub bezahlen - oder auch nicht. Betrug in beide Richtungen. Und wenn sich so jemand anmeldet, obwohl er weiß, dass er eh nicht zahlen kann, ist es Vorsatz.

  6. #16
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    Was ist den dann der Unterschied zur Insolvenz?

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