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Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Eisenbeißer/in
    Registriert seit
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    Beiträge
    572
    Bist über den Tisch gezogen worden!

    AGB Teil 1 besagt das du alles während den Öffnungszeiten benutzen darfst (beinhaltet dann auch die Sauna indirekt)

    AGB Teil 9 besagt das Teilnichtigkeit keine Gesamtnichtigkeit dastellt

    Also kannst du nur per sofort kündigen!!!

  2. #2
    Eisenbeißer/in Avatar von mm_aragorn
    Registriert seit
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    656
    Hi!
    Wollte auch mal was dazu schreiben:

    1. Die AGBs sind eine absolute Frechheit. Sowas muss man sich in keinster Weise gefallen lassen. Da sind sowohl gröblich benachteiligende als auch überraschende Klauseln dabei.

    2. DU bist jedoch selbst Schuld wenn du bei so einem Abzockerverein einen Vertrag unterschreibst ohne dir darüber Gedanken zu machen. Folglich musst du deinen vertraglichen Pflichten auch nachkommen.

    3. Wie ich das mitbekommen habe hast du die Kündigungsfrist nicht eingehalten. Soetwas ist aber durchaus üblich und da hast du auch zugestimmt.

    4. Der Grund warum du kündigen möchtest ist weil die Sauna nicht funktioniert. Du solltest den Betreiber erst schriftlich darauf hinweisen und zur Besserung auffordern. Höre bitte nicht auf rechtlich verwerfliche Vorschläge hier, dass du dir ein Attest holen sollst, sollte kein Attestgrund vorliegen.
    Sollte der Studiobetreiber hier mitlesen (du hast ja dein Schreiben hier gepostet) bist du schnell in einer Zwickmühle.

    5. Du solltest unbedingt vorsichtiger sein mit selbstverfassten rechtlichen Schreiben sein!! Du kannst nicht einfach jemanden vorwerfen rechtswidrig zu handeln.
    Soetwas ist ein unglaublich komplexes Thema, deshalb gibt es auch Anwälte.

    -Beispielsweise schätze ich, dass bei Nichtigkeit der AGBs keineswegs der Vertrag gekündigt würde. AGBs regeln die Nebenbedingungen, folglich wäre nur eine Vertragsanpassung zu üblichen AGBs möglich.

    6. Es gibt genügend öffentliche Stellen (Verbraucherschutz etc.) wo man sich informieren kann, das hättest du lieber tun sollen.

    LG, viel Glück

  3. #3
    Gesperrt
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    03.02.2009
    Beiträge
    2.840
    Das hilft dem Threadersteller 3 Jahre später bestimmt weiter.
    SVV, das war mal wieder subintelligent von dir.

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