Seite 3 von 4 ErsteErste 1234 LetzteLetzte
Ergebnis 21 bis 30 von 38
  1. #21
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    07.06.2004
    Beiträge
    18
    @ DJ Freak

    Dieser Vertrag ist leider nicht nichtig, es sind nur einige Teile davon meiner Meinung nach rechtlich unwirksam und müssen somit nicht eingehalten werden.

    Der gesamte Vertrag ist so gestaltet wie ein Mietvertrag und nicht wie ein sog. Dienstleistungsvertrag. Dieser Unterschied ist bei einer rechtlichen Überprüfung sehr wichtig, da hier die Gründe für eine außerordentliche Kündigung (bei Mietvertrag) sehr eingeschränkt sind. Du hast auf jeden Fall das Recht (bei Mietvertrag) auf Beitragskürzung.

    Da einige Teile (meiner Meinung) eindeutig unwirksam sind, hast du die Möglichkeit dich an die Verbraucherzentrale zu wenden. Die würden dann evtl. dein Studio auf Unterlassung der Verwendung dieser unwirksamen AGB Teile abmahnen können. Diese Abmahnung auf Unterlassung kostet dem Studio bestimmt ein paar Euros mehr als euch aus diesen Vertrag zu lassen.
    Soweit würde ich aber nicht gehen. Sprich mit dem Studioleiter (mit diesem Wissen im Hinterkopf) und bitte ihn euch aus diesen Vertrag zu lassen.

    Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung und ersetzt nicht die Beratung durch einen Rechtsanwalt und ist vollkommen unverbindlich. Auch bei den unwirksamen Klauseln entscheidet jedes Gericht unterschiedlich. Deshalb würde ich an deiner Stelle es nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, sondern versuchen sich gütlich zu einigen.

  2. #22
    Sportstudent/in
    Registriert seit
    07.10.2003
    Beiträge
    1.080
    Ihr stützt euch irgendwie hauptsächlich darauf, daß die Sauna nicht genutzt werden kann. Aber weder im Vertrag noch in den AGBs ist die Nutzung der Sauna o.Ä. vermerkt (oder habe ich da was überlesen?).

    Daher glaube ich ist eine darauf basierende Kündigung nicht möglich ??

  3. #23
    Discopumper/in
    Registriert seit
    16.08.2003
    Beiträge
    174
    Der Vertrag ist im großen und ganzen ok, er entspricht den Musterurteilen die im Handbuch für Fitnessanlagenbetreiber von A. Geisler aufgeführt wurden.
    Ein Verlängerung um 1 Jahr ist demnach ok, wenn der Vertrag vorher länger als ein Jahr war. Die Begründunn der Gerichte war dass es vom Preis her keine Unzumutbare Benachteiligung darstellt. Desweiteren liegt der verantwrotung für die Kündigung beim Mitglied, d.g. wenn du keine Lust hast und nicht kündigst und damit den Termin verpasst ist das dein Bier da kann der Betreiber nichts dafür.

    Auch das mit der Krankheit deckt sich mit der Rechtssprechung, wenn du wieder Trainingsfähig wirst gibt es auch keinen Grund danach wieder dort weiterzutrainieren. -> Beim Dienstvertrag
    Beim Miet bzw Bereitstellungsvertrag ist es so wie bei der WOhnungsmiete,
    es ist bereitsgestellt und ob du es nutzen kannst oder nicht (Urlaub, Krankenhaus oä ist dein Bier) meistens sind hier die Alnlagenbetreiber recht Kulant und lassen den Vertrag ruhen. Müssten Sie aber nicht unbedingt.

    => Wenn ihr keinen Bock habt kündigt und zieht es nicht so lange raus, dass ihr die Fristen verpennt. Wenn ihr zu blöd seid eure Verträge zu überwachen oder korrekt zu lesen dann zahlt auch das Lehrgeld.
    Dummheit muss eben auch manchmal wehtun.
    Ihr müsst eben auch mal Eigenverantwortung für eure Handlungen im Leben übernehmen.

    P.S. und nach dem die Sauna niergendwo als Leistung im Vertrag erwähnt wird ist die Nutznugserlaubnis und Bereitstellung eh freiwillig. Damit werdet ihr auch vor Gericht verlieren.
    Kündigt doch einfach jetzt fristgemäß. damit ihr nicht wieder den nächsten Termin verpennt.

  4. #24
    Sportbild Leser/in Avatar von DJ-Freek
    Registriert seit
    28.10.2003
    Beiträge
    93
    @bb77
    Als ich mich hier anmeldete wusste ich über alles Bescheid ( mangelnde Geräte, keine eigenen Getränke, relativ hohe Preise, blöde AGBs), entschied mich aber trotzdem mich anzumelden, da :

    1: es für mich kein Problem ist 1Std ohne Wasser zu trainieren
    2: ich fast ausschließlich abends trainieren geh und das auch nur während der woche
    und die Öffnungszeiten daher passen.
    3: das Studio bei mir um die Ecke ist
    4: die Geräte dort ausreichen um meinen TP zu erfüllen

    Wie im letzten Post von mir erwähnt sind zwar ne Menge Sachen zu bemängeln aber was solls...wie gesagt für mich reichts! Und die 10 Monate werd ichs dor auch noch aushalten bevor ich dann nen Wagen zur Verfügung hab und wechseln kann.

    @charley
    mit einer Berufung auf die Sauna kommen wir sicher net weit. Steht im Vertrag ja wie gesagt nix dazu drin. Aber im Schreiben siehst du ja, dass nicht nur das erwähnt wurde.
    Ein versuch ist es ja Wert. Wenn die Leute sich sturr stellen dann hat meine Ma halt pech. Vor Gericht ziehen werden wir nicht.
    Also erstmal ihre Antwort abwarten.

    greetz
    rob

  5. #25
    Sportstudent/in
    Registriert seit
    07.10.2003
    Beiträge
    1.080
    Viel Glück und laß uns das Ergebnis wissen!

  6. #26
    60-kg-Experte/in
    Registriert seit
    19.08.2004
    Beiträge
    209
    Zitat Zitat von FranzM
    Dummheit muss eben auch manchmal wehtun.
    Und wie geht es dir?

    Zitat Zitat von FranzM
    P.S. und nach dem die Sauna niergendwo als Leistung im Vertrag erwähnt wird ist die Nutznugserlaubnis und Bereitstellung eh freiwillig. Damit werdet ihr auch vor Gericht verlieren.
    Das bedeutet also umgekehrt, da die Übungsgeräte auch nirgends erwähnt werden, ist die Bereitstellung freiwillig und kann jederzeit rückgänig gemacht werden.

    Es gibt übrigens auch mündliche Vereinbarungen ("Eine Sauna ist auch dabei..."). Wenn dann die Sauna nicht angeschaltet wird, dann ist das das Problem des Studio Besitzers, wenn er keine Knete mehr hat seine Rechnung zu bezahlen.

    Ich würde noch 1-2 Monate warten, so ein Studio macht doch eh pleite.

  7. #27
    Sportstudent/in
    Registriert seit
    07.10.2003
    Beiträge
    1.080
    Zitat Zitat von rds60
    Das bedeutet also umgekehrt, da die Übungsgeräte auch nirgends erwähnt werden, ist die Bereitstellung freiwillig und kann jederzeit rückgänig gemacht werden.
    Nein, Fitnessstudio ohne Geräte macht keinen Sinn. Wenn ich ein Auto kaufe müssen auch Räder dran sein.
    Aber welche und wieviele Geräte im Studio sind kann nicht vorgeschrieben werden.
    Sauna hingegen ist kein zwingender Bestandteil eines Studios, Duschen und Toiletten schon.

    Zitat Zitat von rds60
    Es gibt übrigens auch mündliche Vereinbarungen ("Eine Sauna ist auch dabei..."). Wenn dann die Sauna nicht angeschaltet wird, dann ist das das Problem des Studio Besitzers, wenn er keine Knete mehr hat seine Rechnung zu bezahlen.

    Ich würde noch 1-2 Monate warten, so ein Studio macht doch eh pleite.
    Dann beweis mal eine mündliche Vereinbarung möchte ich sehen

  8. #28
    Sportbild Leser/in Avatar von DJ-Freek
    Registriert seit
    28.10.2003
    Beiträge
    93
    @rds60
    dachte auch, dass die sich net lange hier halten können aber anscheinend
    gehts denen ganz gut!

    Überwiegend sind da auch nur ältere Leutz da, die einfache "Fitness" betreiben, also von Gerät zu Gerät springen und aufm Ergometer fahren.
    Sehr viele besuchen nur die Fitnesskurse und das wars, was wiederrum gut ist für Leute wie mich, da so nur sehr wenige an den Geräten/Hanteln sind, was wiederrum ein ganz kleiner Pluspunkt ist...

  9. #29
    Eisenbeißer/in
    Registriert seit
    08.05.2006
    Beiträge
    963
    Zitat Zitat von DJ-Freek
    war eben im Studio mit meinem Schreiben aber sie hat mir da nur einen
    vom Pferd erzählt, dass alles rechtlich in Ordnung ist und das alles von Anwälten kontrolliert und als rechtlich korrekt eingestuft wurde.

    bekomme nun schriftlich bescheid ob der Vertrag sofort gekündigt werden kann....
    ....
    das ist ja so, wie wenn ein gez scherge vor deiner tür steht und sagt er habe das recht in deine wohnung zu kommen. (laut gesetz). also schön einen vorlügen

  10. #30
    Discopumper/in
    Registriert seit
    16.08.2003
    Beiträge
    174
    Das mit den Getränken ist wiederum so eine Sache, wenn die Getränke dich ungefähr soviel kosten wie wenn du Sie mitbringst, ansonsten kann nur Glas untersagt werden aber nicht das Getränke mitbringen
    Ich habe daher mein Getränk immer in einer Plastikflasche dabei, auf meinen Hinweis an den Pächter dass die Getränke mitbringen verboten Schilder für den A***h sind, meinte er nur: du weißt das, ich weiß das, es gibt genug die aufgrund des Schildes kaufen und daher lohnt es sich, die Schilder aufzuhängen.

Seite 3 von 4 ErsteErste 1234 LetzteLetzte

Ähnliche Themen

  1. Studio kündigen wegen Umzug
    Von Radical im Forum Fitnessstudio-Besucher
    Antworten: 12
    Letzter Beitrag: 08.03.2011, 11:34
  2. kann man wegen Krankheit kündigen???
    Von MUSCLEBUILDA im Forum Fitnessstudio-Besucher
    Antworten: 6
    Letzter Beitrag: 16.08.2006, 21:05
  3. Bauarbeiten im Studio für 4 Monate! Kündigen?
    Von schnuggieputzie im Forum Fitnessstudio-Besucher
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 30.08.2005, 17:23

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
 
Folge uns auch auf:
BBSzene on YouTube BBSzene on Twitter
15% GUTSCHEIN SICHERN
Newsletter abonnieren und sparen
NEWSLETTER ABONNIEREN &
BEIM SHOPPEN SPAREN!

Ich bin damit einverstanden, dass mir regelmäßig Informationen zu folgendem Produktsortiment per E-Mail zugeschickt werden: Sportnahrung, Sportgeräte und -kleidung, Diätprodukte. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber My Supps widerrufen.

DEINE VORTEILE AUF EINEN BLICK:

exklusive Angebote
Rabattaktionen
Gewinnspiele