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Thema: Stalker!

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    King of the Kiez Avatar von Schlipsträger
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    Zitat Zitat von zepp
    staatsanwalt zwingt telefonprovider zur herausgabe der adresse, gleich zum anwalt.
    kann man ne telefonzelle verklagen?

  2. #2
    Eisenbeißer/in
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    751
    da haste au wieder recht.

    naja die telekom wird den schon irgendwie bespitzeln mit hendi odawas

  3. #3
    Sportrevue Leser Avatar von OliverGF
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    Sicherheitspaket Plus buchen.

    Ebenfalls zum 1. Dezember steht T-Com Kunden das neue
    Sicherheitspaket Plus zur Verfügung. Zusätzlich zu den bekannten
    Sperr- und Freischaltmöglichkeiten wie veränderbare Anschlusssperre,
    veränderbare Rufnummernsperre etc. bietet das Sicherheitspaket die
    neuen Funktionen "veränderbare Anschlusssperre White-List" und
    "Abweisen von Belästigern". Die veränderbare Anschlusssperre
    White-List ermöglicht dem Nutzer , den Telefonanschluss ausschließlich
    für fest definierte Rufnummern bzw. Rufnummernblöcke freizuschalten.
    Alle Rufnummern außerhalb der "White List" sind für den Anschluss
    gesperrt.

    Das Merkmal "Abweisen von Belästigern" schafft Ruhe bei unerwünschten
    Anrufern. Durch das Drücken einer Tastenkombination werden
    unerwünschte Anrufer in eine Liste übernommen und künftig abgewiesen.
    Dies funktioniert auch bei unterdrückter Rufnummer und ohne das das
    Gespräch angenommen werden muss.

    Das Sicherheitspaket Plus kann vom Kunden jederzeit durch Eingabe
    seiner PIN nach den eigenen Bedürfnissen verändert werden. Das
    Sicherheitspaket Plus zum Preis von 2,99 Euro ersetzt das bestehende
    Sicherheitspaket und wird bereits vorkonfiguriert (0190/0900 Nummern
    sind automatisch gesperrt) zur Verfügung gestellt. Die Bereitstellung
    am T-Net und T-ISDN-Anschluss kostete einmalig 9,90 Euro, eine
    Umwandlung vom Sicherheitspaket in das Sicherheitspaket Plus ist
    kostenfrei."

    http://www.t-home.de/Produkt-PK-Sich...YAAAEdy0BTq_yv

  4. #4
    75-kg-Experte/in Avatar von KiCkBoXa
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    434
    das hört sich ja echt gut an, aber is doch mit sicherheit ne megaarbeit alle nummern anzugeben die anrufen dürfen wenn ich das richtig gecheckt hab. es kommt aber ab und zu sicher au mal vor das ein wichtiger anruf von irgendwo anders her kommt.
    ausserdem kommt man dann ja nie auf den typen ..

  5. #5
    75-kg-Experte/in
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    Zitat Zitat von zepp
    staatsanwalt zwingt telefonprovider zur herausgabe der adresse, gleich zum anwalt.
    der spasti muss nach verlorenem prozess alle kosten übernehmen. zum dank wirfst du noch eier an seine hauswand und seine karre und *******t im pubertär in den briefkasten. man lebt nur einmal und mit mitte 50 kriegst du eh krebs also was solls


    weisste den wie man in nen briefkasten scheis.st ? also eine art wäre in einen gefriebeutel *******en den schön flach drücken dann einfrieren . so kannste die ***** in jeden briefkasten drücken ...

    ach ja das waren noch zeiten jung und voller taten drang ...

  6. #6
    BBszene-Experte/in Avatar von Asgard
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    Sehr gute Idee!

    Da macht sich jemand Gedanken über die wirklich wichtigen Dinge des Lebens.
    Hallo Werner!

  7. #7
    Eisenbeißer/in Avatar von Grobar
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    -LX- er hat ihr mehr als deutlich zu verstehen gegeben, dass er nichts von ihr will, wenn man mit ihr reden will, dann labert sie nur müll, sie ist nicht ganz dicht...

    es wird ihm eh nichts überbleiben, als nochmals zur polizei und nochmals alles zu schildern...

  8. #8
    Gesperrt
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    Eifersüchtiger Ex-Freund sticht Nebenbuhler Augen aus

    (miwa) - Ein 30-Jähriger lauerte seinem Nebenbuhler an einer Münchner U-Bahn-Station auf und stach ihm mit einem Obstmesser die Augen aus. Nun muss er sich für seine Tat vor dem Landgericht verantworten.

    Der Angreifer soll dem neuen Freund seiner Ex-Partnerin im vergangenen Juni auf dessen Weg zur Arbeit aufgelauert haben. Dabei soll er sein Opfer ohne Vorwarnung von hinten angegriffen und schwer verletzt haben. Laut Anklage stach er dem 39-Jährigen zweimal in den Bauch und verletzte ihn anschließend am Kehlkopf. Ein Zeuge konnte dem Verletzten zunächst helfen und den Angreifer durch Tritte abwehren. Der habe sich jedoch wieder aufgerappelt und dem Opfer mit den Worten "Du sollst nie wieder eine Freundin anschauen können" die Augen ausgestochen.

    Der Mann erblindete nach der Attacke vollständig. Außerdem wären die zahlreichen anderen Verletzungen laut Staatsanwaltschaft ohne sofortige ärztliche Hilfe tödlich gewesen. Deshalb lautet die Anklage unter anderem versuchter Mord in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung.

    Auslöser für die Tat soll eine Aussage der Ex-Freundin des Beklagten gewesen sein. Sie hatte ihm gegenüber laut Anklage geäußert, von ihrem neuen Freund vergewaltigt worden zu sein. Der Angeklagte wurde nach seiner Festnahme im Juni vergangenen Jahres in eine Psychiatrie eingeliefert. Der Prozess ist für vier Tage angesetzt.

    http://portal.gmx.net/de/themen/nach...4581oNiZs.html


    Keine Ahnung ob das stimmt, jedenfalls die Alte behauptet was, und zack sind die Augen weck. Psycho die Weiber.

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