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Thema: Geldforderung

  1. #31
    Sportstudent/in Avatar von Sternchen
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    Zitat Zitat von Dolph78
    @Sternchen: ÖRA ?? Sagt mir nichts ...
    Öffentliche Rechts-Auskunft...

    http://www.google.de/search?hl=de&q=...auskunft&meta=


    Zitat Zitat von Dolph78
    Sie könnte sich ja doof stellen und behaupten, ich habe ihr die Kohle geschenkt?! Allerdings könnte ich ja dann sagen, dass auf dem Beleg "Darlehen" vermerkt ist.

    Zitat Zitat von Dolph78
    Muss noch anfügen, dass auf dem Überweisungsbeleg nichts von einem "Darlehen" steht. Habe halt nur den Beleg ansich.

    ja was denn nu???
    du bist mir einer. wenn da nix von darlehen steht, dann gute nacht. viel spaß.

    sorry, aber wenn du hier um hilfe fragst, dann bitte mit den richtigen fakten.


    und mit dem rest "dann kann sie sich über fristen informieren" - sind wir im kindergarten? willst du deine kohle oder nicht?
    über die frist kann sie sich auch informieren, wenn sie das ding nach hause kriegt, dafür hat sie dann nämlich 2 wochen zeit...


    sterni

  2. #32
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    Danke für die zahlreichen Antworten.

    Um die Sache mit dem "Darlehen" klarzustellen:

    Auf dem Beleg steht NICHTS von einem Darlehen; es ist lediglich mein Sparkonto aufgeführt und ihr Girokonto (mit ihrem Namen als Kontoinhaberin).

    Ich habe das mit dem Darlehen auf dem Wisch in meinem Ausgangspost nur fiktiv aufgeführt für den Fall, dass sie behauptet, es sei eine Schenkung (sprich dass ich ein "Druckmittel" hab).

    Wollte nichts vortäuschen, ist wohl missverständlich geschrieben von mir. Also ruhig Blut...

    Ist mir schon klar, dass meine Karten ziemlich schlecht stehen....

    Meine Ex hat auf jeden Fall ein regelmäßiges Einkommen. Sie hat mehrere Arbeitgeber, ich weiß, dass sie von einem AG auf 400er Basis eingestellt ist, ferner macht sie noch was nebenher, wobei ich nicht genau weiß, was sie dafür bekommt, da sie die Tätigkeit erst nach der Trennung aufgenommen hat.

    Es würde jetzt zuweit führen, hier Alles haarklein aufzuführen; die Alte hat nen totalen Klaps, gehört eigentlich zu nem Psychiater. Ich hab leider erst zu spät (also nach der Trennung) von mehreren Leuten unabhängig voneinander interessante Einzelheiten zu ihr erfahren, aber das gehört hier nicht her denke ich.

    Der Punkt ist, dass sie prinzipiell Geld verdient, aber aus vorherigen Beziehungen noch diverse Verbindlichkeiten hat. Ich bin glaub ich nicht der Erste, der nen Mahnbescheid gegen das Mädel abgibt.

    Sie verfügt also über ein regelmäßiges Einkommen, hat aber eben noch andere Schulden zu tilgen und definitiv nix auf der hohen Kante (sonst hätte sie die Karre ja selbst bezahlen können).

    Ich werd das mit der schriftlichen Zahlungsaufforderung per Einschreiben/Rückschein in Angriff nehmen, darin ggfs. noch ne Ratenzahlung anbieten und nach Ablauf einer 4 wöchigen Frist den Mahnbescheid beim Gericht beantragen. Das mit dem streitigen Verfahren werd ich erstmal lassen.

    Also nochmals danke für die bisherigen Antworten.

    PS: Das man sowas schriftlich festhalten sollte, ist mir klar; ich bin halt son gutmütiger Typ, der noch an Dinge wie Ehrlichkeit und nen gewissen Anstand glaubt; was gerade in ner Beziehung wohl das A und O sein sollte. An dem Spruch, dass man nur sich selbst trauen soll, scheint wohl was dran zu sein.

    So, schönen Abend und gute Nacht!!

  3. #33
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    Noch ein kleiner Anhang:

    Was passiert eigentlich vor Gericht, wenn Aussage gegen Aussage steht?

    Also sie sagt, es war ein Geldgeschenk und ich sage, es war ein Darlehen?

    Läuft das dann auf einen sog. Vergleich hinaus? Und was genau verbirgt sich hinter dem Begriff "Vergleich"?

    Einigt man sich dann quasi "in der Mitte", sprich sie muss 2 Riesen zurückzahlen?

    Wenn dazu Jemand was weiß, würd ich mich über Antwort freuen.

  4. #34
    Sportstudent/in Avatar von LP10
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    Es würde jetzt zuweit führen, hier Alles haarklein aufzuführen; die Alte hat nen totalen Klaps, gehört eigentlich zu nem Psychiater. Ich hab leider erst zu spät (also nach der Trennung) von mehreren Leuten unabhängig voneinander interessante Einzelheiten zu ihr erfahren, aber das gehört hier nicht her denke ich.
    nicht denken........ tippen! verstanden?

  5. #35
    Flex Leser Avatar von Eugen Sandoff
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    Zitat Zitat von Dolph78
    Noch ein kleiner Anhang:

    Was passiert eigentlich vor Gericht, wenn Aussage gegen Aussage steht?

    Also sie sagt, es war ein Geldgeschenk und ich sage, es war ein Darlehen?
    Dann taucht plötzlich dein bester Freund auf, der LIVE dabei war als deine Ex sagte, dass sie das Geld so schnell wie möglich zurück zahlt.

  6. #36
    Eisenbeißer/in Avatar von Fit53
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    Zitat Zitat von Eugen Sandoff
    Dann taucht plötzlich dein bester Freund auf, der LIVE dabei war als deine Ex sagte, dass sie das Geld so schnell wie möglich zurück zahlt.
    Naja, die Beweiswürdigung liegt beim Gericht. Das hilft nicht so wirklich.

  7. #37
    Eisenbeißer/in Avatar von Fit53
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    Zum streitigen Verfahren vs Mahnverfahren:
    Macht bei Geldschulden immer Sinn, erst ein Mahnverfahren anzustrengen.

  8. #38
    Flex Leser
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    Zwar nicht der ganze Schenkungsvertrag, aber das Schenkungsversprechen, also die Willenserklärung des Schenkenden, bedarf der notariellen Beurkundung (Formerfordernis, vgl.§ 518 BGB). Wird diese Form nicht eingehalten, so kann der Formmangel durch die spätere Bewirkung der versprochenen Leistung geheilt werden. Das heißt, eine Beurkundung eines Notars ist etwa dann nicht mehr erforderlich, wenn das Geschenk bereits übereignet wurde. Ein vor der Übergabe geschlossener Schenkungsvertrag wird damit nachträglich wirksam.

    Ziemlich schlechte karten, wenn du dir den vorletzten satz ansiehst.

  9. #39
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    ich würds so versuchen. über anwalt zahlst wohl nur drauf denke ich mir mal.

  10. #40
    Neuer Benutzer
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    Um es kurz zu machen:

    Das Mahnverfahren ist eine Option, aussichtsreich ist auch sie allerdings nicht. Wenn Sie einigermaßen selbstsicher agiert, wird dem Mahnbescheid einfach voll umfänglich widersprochen und du bleibst auch noch auf diesen Kosten sitzen. Zu den düsteren Erfolgsaussichten eines Übergangs in ein streitiges Verfahren wurde hier ja schon mehrfach geschrieben.

    So schwer es dir fällt: mehr als das Geld abzuschreiben und zu versuchen das ganze als mahnende Lebenserfahrung für die Zukunft zu verbuchen, wird dir wohl nicht übrig bleiben.. Es sei denn du bist gewillt, schlechtem Geld ohne große Erfolgsaussicht noch gutes hinterher zuwerfen...


    Gruß

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