Hallo.

Es ist einiges geschrieben worden, was die Sache eher verkompliziert als vereinfacht.

Wenn Du einen Anspruch gerichtlich geltend machen willst, dann musst Du alle anspruchsbegründenden Tatsachen beweisen. Bei einem Darlehens-Rückzahlungsanspruch sind das:

a) Das Zustandekommen eines Darlehensvertrages. Das ist hier der problematische Punkt. Wenn kein schriftlicher Vertrag vorliegt und auf einem Überweisungsträger nichts vermerkt ist (dieses wäre nur ein Indiz), dann wären andere Beweise zu suchen. Gibt es Zeugen? Oder anderen Schriftverkehr?

b) Die Auszahlung des Darlehensbetrages. Dieses wäre ohne weiteres durch Vorlage der Kontoauszüge bzw. Bankauskunft zu leisten.

c) Kündigung des Darlehens. Die Laufzeit für's Darlehen muss abgelaufen sein. Das hängt von der individuellen Vertragsgestaltung ab.

Du musst als Anspruchführer in einem Zivilprozess gerade nicht beweisen, dass durch erfolgte Rückzahlung der Anspruch nicht erloschen ist. Das ist eine Einwendung, die der Gegner zu beweisen hätte. Dieses ist hier teilweise falsch dargestellt worden.

Angesichts des nicht unerheblichen Geldbetrages würde ich (teilweise abhängig von der Beweislage) folgendes gestuftes Vorgehen empfehlen:

1. Evtl. telefonische Aufforderung zur Rückzahlung. Appell an das Gewissen. Ggf. Drohung mit weiteren Schritten.
2. Privates Forderungsschreiben ggf. mit Ratenzahlungsvereinbarung
3. Anwaltliches Forderungsschreiben (kann ggf. bei Zahlungsunfähigkeit des Gegners etwas kosten)
4. Gerichtliches Mahnverfahren
5. ggf. Zivilklage

MfG

OVM