
-
75-kg-Experte/in
hmm ist natürlich jetzt so ne sache. Der Vorschlag von dir mit den 3 Monaten war ja echt ganz ok.
Generell ist es ja so, dass beim einseitigen Rechtsgeschäft, der chef ja ohnehin nichts zu sagen hat, sonst wärs ja kein einseitiges 
Wir haben ja von hieraus nicht die möglichkeit, deinen vertrag und wirklich alle umstände ( kennen ja bis jetzt nur deine sichtweise ) zu überprüfen. Die Gefahr, dass du jetzt woanders nen vertrag unterschreibst und hinterher dann doch doppelt zahlen musst, würde ich wegen ein paar Tipps aus nem BB-Forum nicht ausschließen.
Denn wenn die leistungsverschlechterung nur kurzfristig ist, hättest du u.U. nur ein recht auf minderung. D.h. du hättest den besitzer erst unter kündigungsandrohung auffordern sollen, seinen gerätepark brauchbar zurecht zu stellen und erst bei fruchtlosen Fristablauf wäre die Kündigung 100% ok.
Ein Kündigungsschreiben sollte nach möglichkeit immer den satz "Bestätigen sie mir diese Kündigung bitte schriftlich bis zum... " enthalten ( haste keine probleme wegen zustellungsnachweis, akzeptierung der kündigung usw. ). Sofern der satz nicht drin ist, solltest du ein separtes schreiben nachschicken und auf dein kündigungsschreiben verweisen.
wenn er ablehnung signalisiert oder die frist verstreichen lässt, dann die sache mal von nem anwalt überprüfen lassen, ob man da nicht gerichtlich klären kann. ( Feststellungsklage )
wenn du das verfahren verlierst, hängste nur auf den prozesskosten, ansonsten musst du nämlich auch die mitgliedsbeiträge nachzahlen, obwohl du woanders trainierst.
Ähnliche Themen
-
Von Klossigam im Forum Fitnessstudio-Betreiber
Antworten: 2
Letzter Beitrag: 10.02.2007, 17:50
-
Von p1nner im Forum Medizinisches Forum
Antworten: 5
Letzter Beitrag: 12.11.2006, 17:33
-
Von Tiefkühlhamster im Forum Fitnessstudio-Besucher
Antworten: 8
Letzter Beitrag: 06.04.2006, 14:03
-
Von Spartakus1982 im Forum Fitnessstudio-Besucher
Antworten: 37
Letzter Beitrag: 16.09.2005, 20:19
-
Von sensai im Forum Fitnessstudio-Besucher
Antworten: 3
Letzter Beitrag: 27.04.2005, 08:57
Berechtigungen
- Neue Themen erstellen: Nein
- Themen beantworten: Nein
- Anhänge hochladen: Nein
- Beiträge bearbeiten: Nein
-
Foren-Regeln
|
|
|
Lesezeichen