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Sportbild Leser/in
@all
gibt es irgendeinen § in irgendeinem Gesetzbuch, wo steht, dass es nicht verboten werden kann seine eigenen Getränke mitzubringen?
damit ich weiss was ich den Leuten erzählen kann wenn die mich desswegen mal anmotzen...
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Zitat von DJ-Freek
@all
gibt es irgendeinen § in irgendeinem Gesetzbuch, wo steht, dass es nicht verboten werden kann seine eigenen Getränke mitzubringen?
damit ich weiss was ich den Leuten erzählen kann wenn die mich desswegen mal anmotzen...
Hi,
es wurde gerichtlich festgelegt das du deine eigenen Getränke mitbringen darfst, Glasflaschen können aber verboten werden, aufgrund der Verletzungsgefahr.
Eigene Getränke im Fitness-Studio? | MDR.DE
Eigene Getränke im Fitness-Studio zulässig! - VZB empfiehlt Apfelschorle
Vertretbar.de: OLG Brandenburg: Eigene Getränke im Fitness-Studio
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen
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[quote]Hi,
es wurde gerichtlich festgelegt das du deine eigenen Getränke mitbringen darfst, Glasflaschen können aber verboten werden, aufgrund der Verletzungsgefahr.[/qoute]
dem schließe ich mich an, auf ironsport.de gab es ebenfalls einen thread, der darauf basierte das es jmd verwehrt wurde, im trainingsbereich seine eigenen getränke zu trinken...
allein das wäre ein grund für mich, das studio ernsthaft anzuzweifeln Oo
mfg
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Sportstudent/in
Zitat von Charley horse
Also irgendwie kommen mir die AGBs fast sittenwidrig, zumind. aber unseriös vor.
Ob du da eine Chance hast, k.a.
Stell die Frage besser im Fitnessstudio Thread, da sind einige Besitzer und können evtl. was dazu sagen. Ansonsten evtl. Rechtsschutz??
na dann sag mal warum, bin ich sehr gespannt.
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haste eventuel ein Studio Abo unterschrieben?
das gilt bis 2011 dann...
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Bist über den Tisch gezogen worden!
AGB Teil 1 besagt das du alles während den Öffnungszeiten benutzen darfst (beinhaltet dann auch die Sauna indirekt)
AGB Teil 9 besagt das Teilnichtigkeit keine Gesamtnichtigkeit dastellt
Also kannst du nur per sofort kündigen!!!
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Eisenbeißer/in
Hi!
Wollte auch mal was dazu schreiben:
1. Die AGBs sind eine absolute Frechheit. Sowas muss man sich in keinster Weise gefallen lassen. Da sind sowohl gröblich benachteiligende als auch überraschende Klauseln dabei.
2. DU bist jedoch selbst Schuld wenn du bei so einem Abzockerverein einen Vertrag unterschreibst ohne dir darüber Gedanken zu machen. Folglich musst du deinen vertraglichen Pflichten auch nachkommen.
3. Wie ich das mitbekommen habe hast du die Kündigungsfrist nicht eingehalten. Soetwas ist aber durchaus üblich und da hast du auch zugestimmt.
4. Der Grund warum du kündigen möchtest ist weil die Sauna nicht funktioniert. Du solltest den Betreiber erst schriftlich darauf hinweisen und zur Besserung auffordern. Höre bitte nicht auf rechtlich verwerfliche Vorschläge hier, dass du dir ein Attest holen sollst, sollte kein Attestgrund vorliegen.
Sollte der Studiobetreiber hier mitlesen (du hast ja dein Schreiben hier gepostet) bist du schnell in einer Zwickmühle.
5. Du solltest unbedingt vorsichtiger sein mit selbstverfassten rechtlichen Schreiben sein!! Du kannst nicht einfach jemanden vorwerfen rechtswidrig zu handeln.
Soetwas ist ein unglaublich komplexes Thema, deshalb gibt es auch Anwälte.
-Beispielsweise schätze ich, dass bei Nichtigkeit der AGBs keineswegs der Vertrag gekündigt würde. AGBs regeln die Nebenbedingungen, folglich wäre nur eine Vertragsanpassung zu üblichen AGBs möglich.
6. Es gibt genügend öffentliche Stellen (Verbraucherschutz etc.) wo man sich informieren kann, das hättest du lieber tun sollen.
LG, viel Glück
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Das hilft dem Threadersteller 3 Jahre später bestimmt weiter.
SVV, das war mal wieder subintelligent von dir.
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