Das ist juristisch nicht korrekt. Der Arzt klärt Dich in der Narkoseaufklärung über die Möglichkeit schwerwiegender Komplikationen bis zum Tode auf. Wenn es zu einer unvorhergesehenen Komplikation aufgrund der laienhaften Einnahme illegaler Substanzen kommt, wird kaum ein Gutachter dem Arzt einen schuldhaften Fehler unterstellen können.Zitat von Der Comicbuchverkäufer
Übrigens1: Die häufigsten Komplikationen bei einer Anästhesie betrifft die Sicherung der Atemwege. Hier ist kein Problem zu erwarten.
Übrigens2: Bei der Frage der veränderten Verstoffwechslung von Narkosemitteln reden wird davon, ob Du eine oder 5 Minuten nach dem Kleben des Pflasters aufwachst.
Übrigens3: Meistens wird ohnehin eine Gasnarkose durchgeführt. Hier findet überhaupt keine Verstoffwechslung statt.







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