Zitat Zitat von Der Comicbuchverkäufer
gar nix unterschreibst du. solange du alle angaben richtig machst, dann liegt die sorgfalts-pflicht beim arzt. wenn der murx macht, dann ist der am poppex. und wenn ihm die sache zu riskant ist, dann sagt er die op eben ab...
Das ist juristisch nicht korrekt. Der Arzt klärt Dich in der Narkoseaufklärung über die Möglichkeit schwerwiegender Komplikationen bis zum Tode auf. Wenn es zu einer unvorhergesehenen Komplikation aufgrund der laienhaften Einnahme illegaler Substanzen kommt, wird kaum ein Gutachter dem Arzt einen schuldhaften Fehler unterstellen können.

Übrigens1: Die häufigsten Komplikationen bei einer Anästhesie betrifft die Sicherung der Atemwege. Hier ist kein Problem zu erwarten.

Übrigens2: Bei der Frage der veränderten Verstoffwechslung von Narkosemitteln reden wird davon, ob Du eine oder 5 Minuten nach dem Kleben des Pflasters aufwachst.

Übrigens3: Meistens wird ohnehin eine Gasnarkose durchgeführt. Hier findet überhaupt keine Verstoffwechslung statt.