Zitat Zitat von Stuggitowner
Aus dem ipf-Regelwerk:

Der Heber muß auf dem Rücken liegen und mit seinen Schultern und Gesäß in Kontakt
mit der flachen Bankoberseite sein. Die Sohle und die Fersen seiner Schuhe müssen mit
dem Boden oder den Blöcken in Kontakt sein. Die Hände und Finger müssen die Stange
in den Ständern mit den Daumen umgreifen. Diese Körperhaltung muß während des
ganzen Versuches beibehalten werden.
Bedeutet aber nur dass sie das eingeführt haben weils zu oft Verletzungen gab, nehme ich einmal an.