Musst du dir schon deinen bisherigen Vertrag durchlesen was da drin steht.
Sollte das im Vertrag geregelt sein sind unangekündigte Verlängerungen gesetzlich erlaubt. (Individualabsprache / AGB)
Ist bei Handyverträgen oder den Verträgen anderer Fitnessstudios ja auch nicht anders (MC Fit z.b.)
Wie es sich mit einer Gebührenerhöhung verhält kann ich dir nicht sagen. Auch im Vertrag nachlesen - sollte normal alles geregelt sein. Aber du hast ja geschrieben, dass es eine Vorankündigung gegeben hat in der es sicher erwähnt wurde, dass man fristgemäß auch vor dem regulären Ablauf des Vertrags kündigen hätte können.
Sorry aber wir können nicht ins Blaue hinein einen rechtlichen Rat abgeben. Also gib bitte mehr Infos (falls du das willst - bzw. eine antwort willst) dann helfe ich dir gerne.
Grüße
Solltest du Österreicher sein kann ich dir gar nicht helfen tut mir leid. (Der link heißt ja immerhin "17 Wiener Studios auf dem Prüfstand - Verträge enthalten im Schnitt fünf unrechtmäßige Bestimmungen."
Wende dich am besten an den Verbraucherschutz deines Landes.
Deutsches recht - einer von vielen Präzidenzfällen:
http://www.jurablogs.com/de/ag-karls...-ist-zulaessig
Frage:
Wie lang ist die Erhöhung des Mitgliedsbeitrages her? Zum kündigen wegen Erhöhung des Mitgliedsbeitrags hat man soweit ich weiß eine 2 wochen Frist. Solltest du diese schon überschritten haben hast du wohl Pech und musst andere Wege nehmen um aus dem Vertrag frei zu kommen.
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