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75-kg-Experte/in
Hinweispflicht auf bevorstehende Kündigung?
Die Vorgeschichte steht schon hier:
http://www.bbszene.de/board/showthre...41#post2050941
Kurz und knapp, wie komm ich aus dem Vertrag raus nachdem ich die Kündigungsfrist übersehen habe (bzw. nichts von einer automatischen Verlängerung wusste)
Zwei Tipps habe ich schon erhalten: ärztliches Attest bzw. den Hinweis darauf, dass eine automatische Verlängerung von maximal einem Jahr gesetzlich zulässig ist, ich aber mit zwei verpflichtenden Jahren beglückt wurde.
Zu letztem Hinweis noch eine Frage, gilt eine maximale Bindung von einem Jahr in meinem Falle auch in Österreich?
Noch eine Frage wurde für mich nicht hinreichend beantwortet, ich kopier einfach mal aus dem anderen Thread:
 Zitat von marlas
In meinem Vertrag steht unter dem Punkt Vertragsdauer/Kündigung unter Anderem genau folgender Absatz:
Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit verlängert sich das Fitnessabo automatisch um die jeweilige vereinbarte Vertragszeitdauer (24 Monate) zum vereinbarten Tarif. Sollte keine automatische Verlängerung gewünscht werden, so kann diese Vereinbarung des Fitnessabos schriftlich auf, bei Einhaltung einer sechswöchigen Kündigungsfrist, gekündigt werden.
Meines Erachtens umschließt die Formulierung "vereinbarter Tarif" die Erhöhung nicht oder doch? Wird eben jener Vertrag den ich unterzeichnet habe, verlängert, dann müsste doch wieder der ursprüngliche Tarif gelten?
Hintergrund der Frage ist folgender: sollte der ursprüngliche Tarif rechtlich gelten, mir jedoch der erhöhte Beitrag in Rechnung gestellt werden, würde ich das als jetzt erfolgte Beitragserhöhung verstehen und das wäre doch ein Kündigungsgrund?
Darüber hinaus bin ich bei meiner Recherche auf Folgendes gestossen:
Wenn der Kunde seinen befristet abgeschlossenen Vertrag nicht rechtzeitig schriftlich kündigt, verlängert er sich automatisch um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit. Dieser Passus ist nach dem Konsumentenschutzgesetz nicht gestattet. Der Vertrag kann durch Stillschweigen nur dann verlängert werden, wenn im Vertragsformblatt die Verlängerung und zusätzlich eine Hinweispflicht des Unternehmens vereinbart wurde
http://www.verbraucherrecht.at/devel...ash=517344f0c6
Von Hinweispflicht oder sonstigem ist in meinem Vertrag keine Spur, der oben abgetippte Absatz zum Thema Kündigung ist alles, was im Vertrag zu diesem Thema vermerkt wurde.
Wird dadurch die automatische Verlängerung ungültig?
edit: Argh, Hinweispflicht auf bevorstehende Verlängerung muss es im Titel natürlich heissen.
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