Zitat Zitat von bavarian oak
das ist so nicht richtig. der richter wird erst einmal vom gesunden menschenverstand ausgehen und sich denken, dass man jemanden nicht ohne grund wegen morddrohungen anzeigt. und wenn die tante den richter gut überzeugen kan,ist der kollege dran-ob er es nun war oder nicht. deswegen einen anwalt nehmen.
exactly. zudem ist das "opfer" im strafrechtsprozess auch zeuge. damit sinds schonmal 2 zeugen. da ist es auch fast egal, ob die beiden verwandt sind

das gleiche wäre, wenn du einen drängler anzeigst, keine zeugen hast und dieser plötzlich mit 5 brüdern das gegenteil behauptet. aussage gegen aussage ist pauschal schlichtweg falsch!
da wirds schwierig, was machen die zu 6 im 3er.
wenn du aber einen wegen einem rotlichtverstoß anzeigst, dieser alleine im auto sitzt, wird er mit großer sicherheit verurteilt