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Sportrevue Leser
 Zitat von seriuzz
geb erstmal eine schriftliche stellungnahme an die staatsanwaltschaft ab... wenns nich eingestellt werden sollte DANN anwalt
falsch! du weißt nicht, ob da irgendwas aufgezeichnet wurde, also wäre leugnen schonmal falsch. gar nichts sagen wäre richtig. wenn ne aufzeichnung nach einem "nö, war ich nicht" abgespult wird, sieht es negativ aus. ob eine aufzeichnung vorliegt, wird in der akte stehen, welche nur ein anwalt einsehen kann.
Außerdem: Wie denn Zeugen für ein Telefongespräch? Wenn das nirgends aufgenommen ist o.ä. dann wird das wohl niemand ernsthaft bezeugen. Als würden 10 Personen mit im Raum sitzen, sie hat den Lautsprecher an und du sprichst eine Morddrohung aus - genau.
nur weil dein verstand gerade bis "lok leipzig, ihr juden" reicht, heißt das noch lange nicht, dass das so möglich ist. zudem sehe, dass du gar nicht verstehst, was ein zeuge überhaupt ist. nur mal so zur info: um etwas zu bezeugen, braucht man keine beweise
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to hell with god
 Zitat von Meister Popper
nur weil dein verstand gerade bis "lok leipzig, ihr juden" reicht, heißt das noch lange nicht, dass das so möglich ist. zudem sehe, dass du gar nicht verstehst, was ein zeuge überhaupt ist. nur mal so zur info: um etwas zu bezeugen, braucht man keine beweise
Achwas, Herr Megaschlau. Und wieso, das würde ein Richter sich sicherlich fragen, wissen x Leute von dem Telefonat bzw. haben es direkt mitgehört? Macht irgendwie wenig Sinn, Klugsheizzer
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Sportrevue Leser
 Zitat von Pathologist
Achwas, Herr Megaschlau. Und wieso, das würde ein Richter sich sicherlich fragen, wissen x Leute von dem Telefonat bzw. haben es direkt mitgehört? Macht irgendwie wenig Sinn, Klugsheizzer 
ja und? wenn man das dann glaubhaft belegen kann, fertig. das hat dann nichts mit megaschlau zu tun. beispiel könnte sein: sie hat geburtstag gefeiert, er rief an, sie stellte das teil auf lautsprecher. punkt fertig
aber dafür bist du zu einfach gestrickt.
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to hell with god
Ja, oder sie hat gerade eine Tupper-Party veranstaltet.
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 Zitat von Pathologist
Ja, oder sie hat gerade eine Tupper-Party veranstaltet. 
Also JETZT, glaub ich der Paddo hat Recht.
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Sportbild Leser/in
nur mal so nebenbei :
gesetzt den fall sie hat das gespräch tatsächlich aufgezeichnet ist das vor gericht kein zulässiger beweis.
unter umständen könntest du sie dann sogar anzeigen, da sie dich vorher um erlaubnis dafür hätte bitten müssen !
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to hell with god
Er sagt doch, dass er nichts dergleichen gesagt hat. Wie sollte sie also etwas, das nicht stattgefunden hat, aufgezeichnet haben?
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gegenanzeige wegen verleumdung
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