
Zitat von
Hanka Plonner
.... Gefälligkeitsatteste sind nicht rechtswirksam und können jederzeit aufgrund Wunsch des Inhabers auf Prüfung eines Amtsarztes der neutral ist geprüft werden.
Aus gesundheitlichen Gründen kannst du fristlos kündigen.
Das ist nicht richtig so. Der Inhaber kann dir für die dauer der ärztlichen Bestätigung den vertrag aussetzten was dich aber wiederum nicht von deiner Laufzeit beeinflußt.
....
Neuerdings ist es selbst so das es gerichtsurteile gibt wo der Inhaber recht bekommen hat wo Mitglieder sagen wir mal von München nach hamburg umgezogen sind und trotzdem nicht aus dem Vertrag gekommen sind.
Viel Halbwissen ohne Quellen. Sorry, aber damit hilft man nicht jedem.
Hier mal ein paar Links:
http://www.bongen.de/deutsch/mandant...hiv/news12.htm
http://www.verbraucher-urteile.de/ve...ortstudio.html
http://www.kanzlei-prof-schweizer.de...lssuche/01878/
http://www.ra-kotz.de/fitnessclub.htm
http://www.wengersky.de/fitnessstudi...ssstudio.shtml
M.
P.S. Hanka, deine Artikel lesen sich besser, wenn du die Quoteoptionen
Code:
[quote].......text...[/quote]
benutzt.
Dein Artikel war etwas schwer zu lesen, da sich die Quotes mit deinen Bemerkungen vermischen haben und man nicht erkennt, wer was geschrieben hat. Sollte keine Belehrung sein, aber ich habe das hier schon des Öfteren gesehen.[/quote]
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