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Naja, die schwache Linie weißt den Beamten auf jeden Fall auf den Konsum von Amphetaminen hin. Meine Einnahme war jetzt 3 Stunden her.
Nach so einem Testergebnis wird einem wohl auf keinen Fall einfach nur "Gute Weiterfahrt" gewünscht.
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 Zitat von Jaffar221
Naja, die schwache Linie weißt den Beamten auf jeden Fall auf den Konsum von Amphetaminen hin. Meine Einnahme war jetzt 3 Stunden her.
Nach so einem Testergebnis wird einem wohl auf keinen Fall einfach nur "Gute Weiterfahrt" gewünscht. 
Das sehe ich genauso
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Sportstudent/in
Urintest IMMER ablehnen!
Und auch sonst keine Auffälligkeiten zeigen.
Dann gibt es auch keinen hinreichenden Verdacht/keine Gesetzesgrundlage um eine Blutentnahme zu rechtfertigen.
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Sportstudent/in
 Zitat von Muskelriss
Urintest IMMER ablehnen!
Und auch sonst keine Auffälligkeiten zeigen.
Dann gibt es auch keinen hinreichenden Verdacht/keine Gesetzesgrundlage um eine Blutentnahme zu rechtfertigen. 
Gerade dann würde ich doch als Polizist Verdacht schöpfen!
Schade ums Jack3d, das hättest Du lieber mir schicken sollen statt es zu entsorgen!
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Sportstudent/in
Das mag man zwar denken, ist aber nicht so - glaubs mir.
Zum einen ist ein Urintest IMMER freiwillig - d.h. man kann zustimmen und auch ablehnen - und es darf einem nicht zum Nachteil ausgelegt werden.
Zum anderen ist man nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten und auch nicht verplichtet bei Ermittlungen gegen einen zu helfen. Das ist der Grund, warum man den Test ablehnen kann.
Nochmal: Urintest IMMER ablehnen! (der Polizist wird dann mit Überzeugungsarbeit - die er bei der Polizei lernt - versuchen, jemanden doch noch irgendwie dazu zu bringen, einen Urintest zu machen bzw. mit einer Blutkontrolle drohen. Aber we gesagt, sofern es keinen hinreichenden Verdacht gibt etwas illegales getan zu haben, gibt es keine gesetzliche Grundlage für weder einen Urintest noch für eine Blutkontrolle, die rechtlich ja eine Körperverletzung ist.)
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Sportstudent/in
 Zitat von Muskelriss
Das mag man zwar denken, ist aber nicht so - glaubs mir.
Zum einen ist ein Urintest IMMER freiwillig - d.h. man kann zustimmen und auch ablehnen - und es darf einem nicht zum Nachteil ausgelegt werden.
Zum anderen ist man nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten und auch nicht verplichtet bei Ermittlungen gegen einen zu helfen. Das ist der Grund, warum man den Test ablehnen kann.
Nochmal: Urintest IMMER ablehnen! (der Polizist wird dann mit Überzeugungsarbeit - die er bei der Polizei lernt - versuchen, jemanden doch noch irgendwie dazu zu bringen, einen Urintest zu machen bzw. mit einer Blutkontrolle drohen. Aber we gesagt, sofern es keinen hinreichenden Verdacht gibt etwas illegales getan zu haben, gibt es keine gesetzliche Grundlage für weder einen Urintest noch für eine Blutkontrolle, die rechtlich ja eine Körperverletzung ist.)
So weit, so gut...aber....
Jeder Polizist wird einen Urintest erst dann anbieten, wenn er schon längst einen Verdacht hat, daß du Drogen konsumiert haben könntest. Lehnst du ihn ab, garantiere ich dir, daß du mit zur Wache zur Blutentnahme darfst.
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 Zitat von Muskelriss
Urintest IMMER ablehnen!
Und auch sonst keine Auffälligkeiten zeigen.
Dann gibt es auch keinen hinreichenden Verdacht/keine Gesetzesgrundlage um eine Blutentnahme zu rechtfertigen. 
Aber was machen die denn dann?
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Sportstudent/in
 Zitat von Jaffar221
Aber was machen die denn dann?
Dann stehen sie blöd da und so solls auch sein.
Oder sie versuchen dich irgendwie zu überzeugen, indem sie dir Angst machen (Polizisten dürfen lügen. Sie dürfen dir irgendeine ******* erzählen, die dir Angst machen soll, damit du die Maßnahme doch über dich ergehen lässt.)
Dann wird noch "guter Cop, böser Cop" gespielt, damit der Bürger Vertrauen zu einer Person bekommt und dann doch noch einknickt.
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Sportstudent/in
Good to know: Wie man sich bei Polizeikontrollen verhalten sollte
(auf englisch und spielt in den USA, aber im Grunde auch auf Deutschland anwendbar)
(auch good to know: Sie haben das Recht zu schweigen - Vortrag in sieben Teilen
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Da hat wohl einer keine Ahnung vom Strafrecht und Recht allgemein in GER ...
Die Anordnung einer Blutentnahme durch einen Polizeibeamten im Wege der Eilkompetenz ist bei irriger Annahme drohenden Beweismittelverlustes durch raschen Abbau von Betäubungsmitteln im Körper nicht willkürlich und führt nicht zu einem Beweisverwertungsverbot
Bei dieser Annahme muss kein richtlicher Beschluss her, dieser wird aber im Normalfall benötigt, ergo, ein Polizeibeamter kann das vom Richter absegnen lassen, das geht heutzutage in wenigen Minuten, ich habs schon live erlebt
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