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					AW: Riesen Ebay Problem, weiss jemand Rat?
				
					
						
							
	Die Geldforderung ist dreist, klar. Dennoch ist der Käufer mAn im Recht. Er hat bereits alle Bankdaten erhalten und der Verkäufer schreibt "geht klar, machen wir so", also überweist er das Geld. Für mich ist das eine klare Zusage, d.h. ein Kaufvertrag ist entstanden. Immerhin sind Bankdaten ja sensible Daten, die man nicht wild in der Gegend verteilt, sondern nur in der Absicht, einen Kauf abzuschließen.
		
			
			
				
					  Zitat von Ray Vecchio   Wenn du ihm das ok gibst solltest du auch dazu stehen. Dass er im Gegenzug aber Geld fordert und mit dem Anwalt droht ist dreist. Solchen Kandidaten gehört der Kopf mit einer ordentlichen Watsche zurechtgerückt, damit sie erst gar nicht auf so einen Blödsinn kommen. 
 Diesen entstandenen Kaufvertrag könnte der Käufer nun mit Anwalt durchsetzen, wenn er will.
 
				
				
				
					
						Geändert von Pathologist (04.01.2013 um 17:44 Uhr)
					
					
				 
 
	
	
 
	
	
	
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