Zitat von OliverGF
Falsch.. nur während der Winterzeit (um genau zu sein 1.10 bis 31.3.) dürfen sie erst ab 6 Uhr kommen. Ansonsten gilt ab 4 Uhr. Bei Gefahr im Verzug müssen gar keine Zeiten eingehalten werden.
Man muss übrigens nicht immer direkt mit Drogen dealen oder sonstwas damit einem das Handy abgehört wird oder ne Hausdurchsuchung ansteht. Da reichen teilweise schon anonyme Hinweise, Indizien oder Lapalien aus. Kommt ganz drauf an .. man kann auf jeden Fall großes Pech haben was das angeht.
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