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Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Discopumper/in Avatar von Flex79
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    Problem mit Markenrechtsverletzung

    Hallo zusammen!
    Ich habe dieses Jahr ein Fitness Studio übernommen. Jetzt bekomme ich einen Brief einer Kanzlei, dass ich ein Strafe wegen einer Markenrechtverletzung gegen die Marke Thai Do zahlen muss. Sie hatten mir schonmal einen Brief geschickt, worauf ich sie an die Vorbesitzer verwiesen hatte. Jetzt kam aber nochmals ein Brief in dem sie meinten, dass ich als neuer Besitzer dafür zahlen müsste.
    Ist das tatsächlich so? Vielleicht kann mir jemand von Euch dabei weiter helfen.
    Danke...

  2. #2
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    Hast Du den Namen Thai Do mitübernommen?

    Oder bietest Du den Kurs (ist ein Kurs nicht?) noch weiterhin an?

    Hast Du jetzt mindestens 1 x mit ja beantwortet siehts schlecht aus für Dich.

  3. #3
    Discopumper/in Avatar von Flex79
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    Zitat Zitat von Andi
    Hast Du den Namen Thai Do mitübernommen?

    Oder bietest Du den Kurs (ist ein Kurs nicht?) noch weiterhin an?

    Hast Du jetzt mindestens 1 x mit ja beantwortet siehts schlecht aus für Dich.
    Nein, bei mir heisst der Kurs seit ich das Studio besitze Aerobic and Fight! Also beides mit Nein zu beantworten

  4. #4
    Eisenbeißer/in
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    Aber beim Vorbesitzer hieß der Kurs Thai Do?

  5. #5
    Discopumper/in
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    Dann würde ich mir an deiner Stelle einen guten Anwalt suchen, der dann deine Sache vertritt. Wenn du nicht alle Rechte und Pflichten übernommen hast bei der Studioübernahmen dürfte es gut für dich aussehen.
    Die Widerspruchsfrist solltest du einhalten.
    Also ab zum Anwalt.

  6. #6
    Discopumper/in Avatar von Flex79
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    Zitat Zitat von FranzM
    Dann würde ich mir an deiner Stelle einen guten Anwalt suchen, der dann deine Sache vertritt. Wenn du nicht alle Rechte und Pflichten übernommen hast bei der Studioübernahmen dürfte es gut für dich aussehen.
    Die Widerspruchsfrist solltest du einhalten.
    Also ab zum Anwalt.
    Hab mal im HGB nachgeguckt. Sieht schlecht aus für mich. Laut §25 sind gehen wohl alle Verbindlichkeiten an den Käufer, der das Unternehmen weiterbetreibt über.
    Steht zwar in meinem Vertrag drin, dass die Verbindlichkeiten nicht an den Käufer übergehen, aber das wäre nur gültig, wenn das dem Dritten bekannt gemacht wurde oder im HGB eingetragen wurde. ******* Rechtssystem.

  7. #7
    Neuer Benutzer
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    Hey Flex habe da mal ne Frage.Habe vor nächstes jahr auch ein Studio zu eröffnen.Gibt es da auch so Sponsoren die Kosten übernehmen so ne kette oder so??

  8. #8
    BB-Leicht-Schwergewicht Avatar von ilpadre
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    Stell solche Fragen per PM, das hat nichts mit dem Threadthema zu tun.

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